Alle Anträge, Abrechnungen auf/von Förderung sind nur digital möglich. Dafür ist vorab u.a. die Registrierung einer "einheitlichen Ansprechperson" für den beantragenden Verein erforderlich. Richtlinie, Anträge, Verfahrensabläufe, Ausschlusskriterien finden Sie hier ...
Antragsschluss für 2026 ist weiterhin der 31. Oktober 2025.
Der Freistaat Sachsen fördert im Rahmen des Programms "Wir für Sachsen" das bürgerschaftliche Engagement insbesondere in den Bereichen Soziales, Umwelt, Musik, Kultur und Sport. Über das Programm können ehrenamtlich Engagierte auf Antrag eine Aufwandsentschädigung erhalten. Damit können z.B. Sachausgaben, die für das jeweilige Ehrenamt notwendig sind (wie zum Beispiel Fahrtkosten und Büroausgaben) pauschal finanziert werden.
Entsprechend der Förderrichtlinie "Wir für Sachsen" wird ehrenamtliches Engagement (u.a. auch in Sportvereinen) gefördert. Die Förderung erfolgt unabhängig vom Alter und Erwerbsstatus und setzt ein Engagement von monatlich mindestens 20 Stunden voraus.