Leistungen
Gesetze, Förderrichtlinien, Neuregelungen
Neuregelungen im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht
(Beitrag aus dem Kulturamt-Newsletter vom 14.01.2021)
Mit dem neuen Jahr sind einige Änderungen im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht in Kraft getreten.
Dazu zählen die Erhöhung des Ehrenamts- und Übungsleiter/-innenfreibetrags. Der jährliche Freibetrag für das Ehrenamt wird von 720 Euro auf 840 Euro erhöht. Für die Übungsleiter/-innen steigt dieser von 2.400 auf 3.000 Euro. Die Umsatzfreigrenze für steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe wird von 35.000 auf 45.000 Euro erhöht. Demnach bleiben die Gewinne bzw.
Überschüsse steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe körperschafts- und gewerbesteuerfrei, wenn deren Einnahmen im jeweiligen Jahr nicht über 45.000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) liegen.
Außerdem ist ein vereinfachter steuerlicher Spendennachweis ab 2021 für Zuwendungen bis 300 Euro (zuvor 200 Euro) zulässig. Als Nachweis genügt ein Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts.
Mindestlohngesetz
Rechtstelegramm für die Vereins- und Verbandsarbeit (Quelle: Führungsakademie Deutscher Olympischer Sportbund)
Die Vereine müssen sich bei zukünftigen Sozialversicherungsprüfungen darauf einstellen, dass bei festgestellten Vergütungen konkret und fallbezogen überprüft wird, ob die an Beschäftigte, Ehrenamtliche gezahlten Löhne, Vergütungen den Anforderungen des Mindestlohngesetzes (seit 01.01.2021: 9,50 Euro pro Stunde / ab 01.07.2021: 9,60 Euro pro Stunde) entsprechen.
Ausführlichere Informationen gibt es auf den Seiten des Landessportbundes Sachsen oder unter www.verein-aktuell.de
- Sportförderungsrichtlinie der Stadt Leipzig | Ratsbeschluss vom 28. Mai 2020
- Förderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe
- Antrag auf Förderung von Ferienangeboten 2021
- Antrag auf Förderung von Bildungsmaßnahmen 2021
- Antrag auf Förderung von Internationalen Maßnahmen 2021