Zum Hauptinhalt springen
MenüImpressum
Datenschutz und Nutzungsbedingungen

Sportjugend

Die Sportjugend Leipzig im Stadtsportbund Leipzig e.V. ist ...

  • ein stadtweit agierender Jugendverband (§12 SGB VIII) mit eigener Jugendordnung,
  • für ca. 38.000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter bis 26 Jahre, die in ca. 300 Leipziger Sportvereinen sportlich organisiert und aktiv sind,
  • Interessenvertreter des Kinder- und Jugendsports gegenüber Sportselbstverwaltung (z.B. Landessportbund Sachsen und seiner Sportjugend), öffentlicher Sportverwaltung (Amt für Sport), Kommunalpolitik (Fachausschüsse) und Bildungseinrichtungen,
  • anerkannter freier Träger der Jugendhilfe und
  • mitgliederstärkster Jugendverband Leipzigs.

Anbei findet ihr kompakt und überschtlich wichtige Infos, Termine eurer Sportjugend Leipzig! Schaut mal rein. Nutzt die Inhalte gern auch als Orientierung beim Aufbau, zur Neuausrichtung eurer Kinder-, Jugendvertretungen in eurem Sportverein, -verband. 

Und hier geht es fix zu unseren Social Media-Auftritten. Viel Spaß dabei!

Leistungen

  • Mitbestimmung, Beteiligung von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen im Sportverein
  • Jugendschutzgesetz, Schutz des Kindeswohls
  • Engagementförderung, -beratung
  • Freiwilligendienste im Sport
  • Ganztagsangebote
  • Fördermittel, Projekte
  • Ferien-, Bildungsmaßnahmen
  • Internationale Jugendarbeit
  • Ballspeedometer
  • Beachvolleyballanlagen
  • Beschallungsanalge
  • Biertischgarnituren
  • Hüpfburgen
  • Slackline-Set
  • Spikeball-Set
  • Sport- und Spielgeräte
  • Wii-Motion
  • X-lider
  • Zielbogen mit Startband
  • Deutsche Jugendherberge Mitgliedskarten

Jugendordnung (Stand: 23.04.2018)

1  Die Sportjugend Leipzig (SJL) vereint ihre Mitgliedsorganisationen, um die Kinder- und Jugendarbeit im gemeinnützig organisierten Sport in Leipzig zu stärken. Gemeinsame Ziele sind, diese Angebote in ihrer Vielfalt bezüglich der kulturellen, gesellschaftlichen sowie jugendpolitischen Bedeutung zu unterstützen und weiterzuentwickeln.

2  Als Dachverband der Vereins- und Verbandsjugenden in Leipzig erkennt die SJL die organisatorische, finanzielle und fachliche Eigenständigkeit aller Mitgliedsorganisationen an und befördert deren solidarische Kooperationen.

3  Die SJL und ihre Mitgliedsorganisationen unterstützen durch gemeinnützig organisierte Angebote junge Menschen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung. Darüber hinaus bieten diese Angebote Chancen und Räume an gesellschaftlicher Teilhabe und sozialem Engagement.

4  Die gesetzliche Grundlage des Wirkens der SJL als Jugendverband bildet § 12 des VIII. Sozialgesetzbuches.

Die SJL ist die Jugendorganisation im Stadtsportbund Leipzig (SSBL) e.V. Sie wird von der Jugend, den Kinder- und Jugendvertretern aller Mitgliedsorganisationen des SSBL gebildet.

SJL führt und verwaltet sich im Rahmen der Satzung des SSBL selbständig und entscheidet über die ihr  zufließenden Mittel, Ressourcen in eigener Zuständigkeit. Ihr Sitz ist am Ort des SSBL.

2.1 Die SJL unterstützt und fördert das breite Spektrum der Kinder- und Jugendarbeit im Sport. Dabei übernimmt sie Koordinations-, Vermittlungs-, Kooperationsaufgaben sowie gibt Hilfe, Unterstützung bei Grundsatzfragen und Innovationsthemen für kinder-, jugendrelevante Inhalte der Mitgliedsorganisationen. Sie vertritt die Interessen der Mitgliedsorganisationen in kinder-, jugendrelevanten Kontexten auf kommunaler Ebene und setzt sich aktiv für die Belange der in den Mitgliedsorganisationen sporttreibenden jungen Menschen ein.

2.2 Die SJL will in ihrem Wirken als Jugendorganisation und in Kooperation mit Mitgliedsorganisationen gemäß § 12 SGB VIII

  • den Sport fördern und pflegen,
  • Formen sportlicher und gesellschaftlicher Jugendarbeit weiter entwickeln,
  • zur demokratischen Bildung, Erziehung der Jugend beitragen,
  • für die Mitbestimmung und Mitverantwortung der Jugend eintreten,
  • durch Bildung und Erziehung im Sport einen Beitrag zur Bewältigung gesellschaftlicher und/oder jugendpolitischer Herausforderungen leisten,
  • internationale Verständigung wecken und den interkulturellen Austausch unterstützen,
  • die Fähigkeit und Bereitschaft zu sozialem Verhalten fördern,
  • Aufgaben der Jugenderziehung und Jugendhilfe wahrnehmen besonders zum Schutz von Kindern und Jugendlichen,
  • Kooperationen mit öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe sowie Bildungseinrichtungen befördern und
  • die Aus- und Weiterbildung ehren- und hauptamtlicher Mitarbeiter der SJL organisieren und gegebenenfalls durchführen.

3.1 Die SJL bekennt sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und tritt für die Mitverantwortung der Jugend ein.

3.2 Die SJL ist parteipolitisch unabhängig.

3.3 Die SJL bekennt sich zu Prinzipien des Gender Mainstreamings und setzt sich damit für soziale Gerechtigkeit und die Gleichberechtigung von Individuen ein.

3.4 Die SJL fördert die vorurteilsfreie Begegnung junger Menschen im und durch Sport unabhängig von Herkunft, Nationalität, ethnischer Zugehörigkeit, Weltanschauung, Geschlecht, sexueller Orientierung oder Behinderungen.

3.5  Die SJL wendet sich explizit gegen Rassismus, Diskriminierung, insbesondere gegen antidemokratische, antisemitische Tendenzen. Dabei tritt die SJL extremistischen, rassistischen, gewaltverherrlichenden, fremdenfeindlichen und sexuell diskriminierenden Auffassungen und Aktivitäten, sowie jeglichen  Erscheinungen von Gewalt entschieden entgegen. 

Die Organe der SJL sind:

4.1 der Stadtsportjugendtag und

4.2 der Sportjugendvorstand.

5.1 Der Stadtsportjugendtag der SJL ist das oberste Organ und findet in der Regel einmal jährlich statt. Der Sportjugendvorstand veröffentlicht mindestens sechs Wochen vorm Tagungstermin eine vorläufige Tagesordnung. Bis mindestens zwei Wochen vor dem Tagungstermin wird unter Bekanntgabe der endgültigen Tagesordnung eingeladen. Die Einladung gilt als form- und fristgerecht erfolgt und der Mitgliedsorganisation als zugegangen, wenn diese drei Werktage vor Ende der Bekanntgabefrist an die zuletzt von der Mitgliedsorganisation dem SSBL bekanntgegebene Adresse oder E-Mail-Adresse versandt wurde. Die Mitgliedsorganisationen sind verpflichtet, dem SSBL Änderungen der Anschrift oder E-Mail-Adresse mitzuteilen. Fehlerhafte und veraltete Adressen gehen zu Lasten der Mitgliedsorganisation.

5.2 Die Aufgaben des Stadtsportjugendtages sind

  • Beratung von Grundsatzfragen und Angelegenheiten der SJL
  • Beschluss von Richtlinien für die Tätigkeit des Sportjugendvorstandes und der Arbeits-, Projektgruppen
  • Beschlussfassung über Anträge
  • Entgegennahme der Berichte des Sportjugendvorstandes
  • Beschluss von Positionspapieren
  • Beschluss über die Haushaltsabrechnung und den Haushaltsplan
  • Entlastung des Sportjugendvorstandes
  • Wahl des Sportjugendvorstandes (ohne hauptamtliche Mitarbeiter)
  • Wahl der Delegierten zum Sportjugendtag der Sportjugend Sachsen
  • Beschluss zur Änderung der Jugendordnung

5.3 Zusammensetzung

5.3.1      Der Stadtsportjugendtag wird gebildet von

  • den Jugendleitern oder den die Interessen der Jugend Vertretenden der Mitgliedsorganisationen und
  • den Mitgliedern des Sportjugendvorstandes (ohne die hauptamtlichen Sportjugendmitarbeiter)

5.3.2 Vertreter

Jede Mitgliedsorganisation kann einen stimmberechtigten Vertreter entsenden und regelt diese Entsendung eigenständig. Die Mitglieder des Sportjugendvorstandes (ohne die hauptamtlichen Sportjugendmitarbeiter) haben jeweils eine Stimme.

5.4 Beschlussfähigkeit

Der Stadtsportjugendtag ist nach ordnungsgemäßer Einladung und mit der Anwesenheit der Stimmberechtigten beschlussfähig.

5.5 Wahlen

Die SJL gibt sich eine Wahlordnung, die den in der Satzung des SSBL gegebenen Regelungen folgt.

5.6 Abstimmungen

Abstimmungen erfolgen offen. Über Anträge auf geheime Abstimmung und alle anderen Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Beschlüsse zur Änderung, Neufassung der Jugendordnung der SJL bedürfen einer Dreiviertel-Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Stimmenenthaltungen sind ungültige Stimmen. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung.

5.7 Anträge

Anträge, die auf dem Stadtsportjugendtag behandelt werden sollen, können nur von Mitgliedsorganisationen und/oder dem Sportjugendvorstand gestellt werden. Diese müssen mindestens drei Wochen vor dem Tagungstermin schriftlich mit Begründung in der Geschäftsstelle der SJL vorliegen. Dringlichkeitsanträge können nur behandelt werden, wenn der Stadtsportjugendtag mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen eine Dringlichkeit anerkennt. Änderungen der Jugendordnung können nicht als Dringlichkeitsanträge eingebracht werden.

5.8 Außerordentlicher Stadtsportjugendtag findet statt, wenn

  • eine Einberufung von mindestens zwei Drittel der bei einem Stadtsportjugendtag anwesenden Stimmberechtigten unter Angabe des Zweckes und von Gründen beschlossen wird.
  • eine Einberufung von mindestens einem Viertel aller Mitgliedsorganisationen unter Angabe des Zweckes und von Gründen beantragt wird.
  • eine Einberufung bei Vorliegen eines wichtigen Grunds erforderlich und durch den Sportjugendvorstand beschlossen wird.

6.1 Der Sportjugendvorstand setzt sich zusammen aus:

  • dem Vorsitzenden
  • dem stellvertretenden Vorsitzenden
  • dem Schatzmeister
  • maximal weiteren sechs Beisitzern und
  • dem/den hauptamtlichen Sportjugendmitarbeiter/n als beratende/s Mitglied/er

6.2 Kandidaten für den Vorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden und Schatzmeister müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben. In den Sportjugendvorstand als Beisitzer ist wählbar, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat. Alle Kandidaten müssen einer Mitgliedsorganisation des SSBL angehören und/oder sich für die sportliche Jugendarbeit in der Stadt Leipzig einsetzen.

6.3 Die stimmberechtigten Mitglieder des Sportjugendvorstandes werden durch den Stadtsportjugendtag für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Beim Ausscheiden eines stimmberechtigten Vorstandsmitglieds vor dem regulären Legislaturende kann der Sportjugendvorstand das jeweilige Amt bis zur Berufung durch den nächsten Stadtsportjugendtag kommissarisch besetzen.

6.4 Die Beschlüsse des Sportjugendvorstandes werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Stimmenenthaltungen und ungültige Stimmen werden nicht mitgezählt. Der Sportjugendvorstand ist mit den zur Abstimmung anwesenden Mitgliedern beschlussfähig. Beschlüsse des Sportjugendvorstandes können auch auf elektronischem Weg (per Fax, per E-Mail) sowie im Rahmen von Telefon-/Videokonferenzen getroffen werden, wenn kein stimmberechtigtes Mitglied des Sportjugendvorstandes diesem Verfahren widerspricht.

7.1 Zur Erledigung besonderer Aufgaben, Aufträge können temporär Arbeits-, Projektgruppen gebildet und vom Sportjugendvorstand berufen werden. Sie setzen sich zusammen aus:

  • mindestens einem Mitglied des Sportjugendvorstandes und
  • weiteren interessierten Mitarbeitenden

7.2 Ergebnisse, Beschlüsse dieser Gruppen haben empfehlenden Charakter. Mit Erledigung eines Auftrages endet die Tätigkeit einer Arbeitsgruppe.

Die SJL stellt über die ihr zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel einen eigenen Haushaltsplan auf. Die Planungen und Verwendungen von personellen, finanziellen und sächlichen Mitteln, Ressourcen erfolgen im  Rahmen der Möglichkeiten von SJL und SSBL und in enger Abstimmung mit dem SSBL. Die Haushaltsführung erfolgt unter Verantwortung des Sportjugendvorstandes.Die Prüfung des Haushaltes unterliegt der Kontrolle durch die Kassenprüfer des SSBL.

Zur Erledigung seiner Aufgaben nutzt der Vorstand der SJL die Geschäftsstelle des SSBL. Die Verantwortung dafür trägt der Koordinator der SJL. Die hauptamtlichen Sportjugendmitarbeiter werden durch den SSBL unter Mitwirkung eines vom Sportjugendvorstand beauftragten stimmberechtigten Sportjugendvorstandsmitglieds eingestellt.

10.1 Die SJL wird repräsentiert durch den Vorsitzenden der SJL, im Falle seiner Verhinderung durch den stellvertretenden Vorsitzenden oder des Sportjugendkoordinators.

10.2 Der Vorsitzende der SJL ist gemäß Satzung des SSBL Mitglied des Präsidiums und des Vorstandes nach § BGB 26.

Die Auflösung der SJL kann durch Beschluss eines ordentlichen bzw. außerordentlichen Stadtsportjugendtages erfolgen. Zur Auflösung ist eine Dreiviertel-Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. Das zum Zeitpunkt der Auflösung vorhandene Vermögen fällt an den SSBL. Dieser hat es zur Förderung des Kinder- und Jugendsportes einzusetzen. Die Liquidation erfolgt durch das Präsidium des SSBL.

© Stadtsportbund Leipzig e.V.- Kontakt / Anfahrt | Impressum | Datenschutz und Nutzungsbedingungen