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Leistungen

Sportförderung

Unterstützung erhalten die Mitgliedsvereine bei der Antragstellung und Abrechnung von Fördermitteln für die institutionelle (z.B. Übungsleiter*innen, Kinder- und Jugendzuschuss, Projektförderung, Fahrtkosten) und investive Förderung (Baufördermittel) der Stadt Leipzig (hier dann bitte in der Kategorie Alle Ämter das Amt für Sport auswählen und auf Suche klicken) und des Freistaates Sachsen.

  • Anträge kommunale Sportfördermittel bis 30.09. des Vorjahres
  • Abrechnung kommunaler Sportfördermittel bis 31.03. des Folgejahres (Ausnahmen siehe Bescheide z.B. Projektförderung)
  • Anträge Landesförderung bis 31.01. des Jahres
  • Abrechnung Landesförderung bis 28.02. des Folgejahres (Ausnahmen siehe Bescheide z.B. Sportgroßgeräte)
  • weitere Informationen zur kommunalen Sportverwaltung - Amt für Sport (z.B. Entgeltregelung kommunale Sporthallen, Sportförderung, Schwerpunktsportarten, Ansprechpartner*innen, ...)

Bei Beratungsbedarf können Sie sich gern auch an unseren Vereinsberater Peter Schütze zur Vereinbarung eines individuellen Termins wenden.

 

 

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