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Leistungen

Sportförderung

Unterstützung erhalten die Mitgliedsvereine bei der Antragstellung und Abrechnung von Fördermitteln für die institutionelle (z.B. Übungsleiter*innen, Kinder- und Jugendzuschuss, Projektförderung, Fahrtkosten) und investive Förderung (Baufördermittel) der Stadt Leipzig und des Freistaates Sachsen.

  • Anträge kommunale Sportfördermittel bis 30.09. des Vorjahres
  • Abrechnung kommunaler Sportfördermittel bis 31.03. des Folgejahres (Ausnahmen siehe Bescheide z.B. Projektförderung)
  • Anträge Landesförderung bis 31.01. des Jahres
  • Abrechnung Landesförderung bis 28.02. des Folgejahres (Ausnahmen siehe Bescheide z.B. Sportgroßgeräte)
  • weitere Informationen zur kommunalen Sportverwaltung - Amt für Sport (z.B. Entgeltregelung kommunale Sporthallen, Sportförderung, Schwerpunktsportarten, Ansprechpartner*innen, ...)

Bei Beratungsbedarf können Sie sich gern auch an unseren Vereinsberater Peter Schütze zur Vereinbarung eines individuellen Termins wenden.

 

 

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