Leistungen
Umsetzung Bildungs- und Teilhabepaket in Leipzig
Informationen soziale und kulturelle Teilhabe
Zur Unterstützung sozial benachteiligter Kinder und Jugendlicher, die noch nicht volljährig sind (unter 18 Jahre) in Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen können Bezugsberechtigte zusätzliche Leistungen im Wert von monatlich maximal15,- € erhalten. Die Mittel des Bildungs- und Teilhabepakets werden jetzt direkt an die Eltern, Sorgeberechtigten ausgezahlt, nicht an den Sportverein.
Diese Leistung kann z.B. auch für eine Mitgliedschaft im Sportverein und/oder auch für mehrtägige Fahrten zu Wettkämpfen, Trainingslagern eingesetzt werden.
Eingelöst können diese Zuschüsse grundsätzlich nur bei Anbietern von Leistungen, die von der Stadt Leipzig zugelassen und in der entsprechenden Anbieter-Übersicht aufgenommen sind.
Falls Ihr Sportverein auch in die Anbieterliste aufgenommen werden möchte, ist nachstehendes Formular auszufüllen inkl. die Vereinbarung "Zur Prävention und zum Schutz vor Gewalt und Missbrauch von Kindern und Jugendlichen" rechtsverbindlich zu unterschreiben.
- Interessenbekundung Anbieterliste SPORT
Jobcenter (für Leistungsberechtigte des SGB II) oder Sozialamt (für alle anderen Leistungsberechtigten) erteilen bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen in der Regel einen Bewilligungsbescheid für die Dauer von sechs Monaten. Dieser Bescheid (pro Kind/Jugendlichen = ein Bescheid!) sowie eine Abrechnungsliste sind von den Bezugsberechtigten im Sportverein vorzulegen.
Auf dieser Abrechnungsliste (Formblatt BuT 5) trägt der Sportverein nach Vorlage die erforderlichen Angaben ein und übergibt die ausgefüllte Liste an den Bezugsberechtigten. Diese legen diese Übersicht als Beleg bei der jeweiligen Behörde vor, damit die Mittel ausgezahlt werden können.
Weitere Details finden Sie auch bei der Stadt Leipzig.