Leistungen
Vermietung Sport- und Spielgeräte
Sie möchten Ihr Vereins-, Schul- und Sportfest, Ihren Kindergeburtstag, Ihre Gartenparty oder ein anderweitiges Event zu einem kleinen Erlebnis- und Bewegungsabenteuer werden lassen? Wir bieten Ihnen als (Sport-)Verein/Verband, Kindertagesstätte, Schule, Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung, Firma und Privatperson mit unserer Sport- und Spielgerätevermietung für fast jeden Anlass die passende Lösung. Unser Angebot reicht von diversen Sport- und Spielgeräten, zwei Hüpfburgen, einem Zielbogen mit Startband, einer Schussgeschwindigkeitsmessanlage, zwei Beschallungsanlagen bis hin zu einer Wii-Motion u.v.m.
Sie interessieren sich für eine Anmietung eines Gerätes? Unser Wegweiser hilft Ihnen dabei alle notwendigen Informationen rund um die Vermietung schnell und einfach zu finden. Sie haben dennoch Fragen? Das Team der Sportjugend Leipzig berät Sie gern!
Bitte wählen Sie im Bestellformular die von Ihnen gewünschten Geräte aus und senden Sie dieses vollständig ausgefüllt per E-Mail an m.gast an unsere Geschäftsstelle. Sobald Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist, reservieren wir die bestellten Geräte für den angegebenen Nutzungstermin und senden Ihnen umgehend einen Mietvertrag in zweifacher Ausführung postalisch zu. Eine gesonderte Reservierungsbestätigung wird nicht verschickt. Sollten die bestellten Geräte nicht mehr im Bestand sein, informieren wir Sie unverzüglich. (at)ssb-leipzig(dot)de
Bitten senden Sie uns nach Erhalt des Mietvertrags eine rechtsverbindlich unterschriebene Ausfertigung des Mietvertrags, innerhalb der im Mietvertrag festgesetzten Frist, zurück. Können wir keinen Posteingang bis zur angegeben Frist verzeichnen, wird die Reservierung automatisch aufgehoben.
Bitte überweisen Sie den fälligen Rechnungsbetrag zu den im Mietvertrag festgelegten Zahlungsbedingungen. Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich immer als Vorauszahlung. Sollte in Einzelfällen eine Überweisung vorab nicht mehr möglich sein, bezahlen Sie am Abholtag bar vor Ort.
Eine kostenfreie Stornierung ist bis sechs Wochen vor dem im Mietvertrag festgehaltenen Mietvertragsbeginn möglich. Werden die Geräte zu einem späteren Zeitpunkt storniert, werden Ihnen Kosten in Höhe der im Vertrag ausgewiesenen Miete in Rechnung gestellt. Falls der Rechnungsbetrag von Ihnen bereits beglichen wurde, erfolgt keine Rückerstattung.
Bitte rufen Sie spätestens 5 Werktage vor dem Nutzungstermin bei uns an, um die genauen Abhol- und Rückgabemodalitäten zu besprechen, insofern nicht schon zwischenzeitlich ein Zeitpunkt zur Abholung und Rückgabe mit Ihnen vereinbart wurde.
Bei einer Samstags- und/oder Sonntagsmiete erfolgt die Abholung am Freitag zwischen 10.00 bis 12.00 Uhr, die Rückgabe am Montag zwischen 10:00 bis 12.00 Uhr. Werden Geräte - entsprechend einer vorher mit uns getroffen Vereinbarung - an einen Nachmieter übergeben, ist dieser für eine einwandfreie Rückgabe der Geräte verantwortlich. Bitte dafür das von uns zur Verfügung gestellt Übergabeprotokoll ausfüllen. Zur Abstimmung des Übergabetermins/-orts setzen Sie sich bitte direkt mit dem Ansprechpartner in Verbindung, die Telefonnummer erhalten Sie von uns.
Bei einer Anmietung unterhalb der Woche erfolgt die Abholung tags zuvor zwischen 10.00 bis 15.00 Uhr, die Rückgabe tags darauf zwischen 10.00 bis 15.00 Uhr. Falls die Geräte ohne vorherige Benachrichtigung von Ihnen nicht oder verspätet abgeholt oder nicht termingerecht zurückgebracht werden, wird Ihnen eine Ausfall- bzw. Aufwandsentschädigung in Höhe von 30,00 Euro in Rechnung gestellt.
Das Be- und Entladen als auch den Auf-/Abbau vor Ort müssen Sie selbst übernehmen. Für die Abholung/Rückgabe der Hüpfburg sind unbedingt zwei Personen nötig.
Wenn Geräte Schaden genommen haben oder verloren gegangen sind, werden Ihnen die Reparatur- bzw. Ersatzkosten in Rechnung gestellt. Für unsauber oder nass zurückgebrachte Geräte entstehen Ihnen Reinigungskosten in Höhe von 50,00 € zzgl. MwSt.
Die Aufsichtspflicht obliegt allein dem Mieter. Bitte behandeln Sie alle Geräte mit größter Sorgfalt - auch mit Rücksicht auf ihre Nachmieter.
Sie erhalten die Spiel-/Sportgeräte und technischen in verkehrssicherem Zustand. Nach der Übergabe der Geräte von uns oder bei einer direkten Übergabe von einem Vormieter müssen Sie die Geräte in jedem Fall selbst auf ihre Verkehrssicherheit überprüfen. Insofern aus Ihrer Sicht Zweifel hinsichtlich der Verkehrssicherheit bestehen, müssen Sie dies gegenüber der Sportjugend Leipzig unverzüglich anzeigen. Das Gerät darf bis zu einer Klärung der Angelegenheit nicht benutzt werden. Gleiches gilt, insofern sich während der Benutzung Anhaltspunkte dafür ergeben, dass das Gerät nicht verkehrssicher ist.
Als Benutzer der Spiel-/Sportgeräte und technischen Geräte haften Sie nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die Ihnen oder der Sportjugend Leipzig im Stadtsportbund Leipzig e.V. anlässlich der Benutzung entstehen. Haben Dritte aus Anlass der Benutzung Schadenersatzansprüche, für die auch der Benutzer nach den gesetzlichen Bestimmungen in Anspruch genommen werden kann, so übernimmt der Benutzer im Innenverhältnis zu Sportjugend Leipzig im Stadtsportbund Leipzig e.V. deren gesetzliche Haftung und stellt die Sportjugend Leipzig im Stadtsportbund Leipzig e.V. insofern von Ansprüchen Dritter frei. In diesem Fall hat der Benutzer keine Rückgriffsansprüche gegenüber der Sportjugend im Stadtsportbund Leipzig e.V.
Der Benutzer muss sich das Verschulden derjenigen Personen zurechnen lassen, die durch die Benutzung der Mietsache mit dieser in Berührung kommen; insbesondere haftet der Benutzer für seine Beauftragten und Veranstaltungsteilnehmer.
Die Sportjugend Leipzig im Stadtsportbund Leipzig e.V. haftet, soweit nicht der Benutzer haftet oder der Benutzer die Sportjugend Leipzig im Stadtsportbund Leipzig e.V. von Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen hat, nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die auf einer nicht ordnungsgemäßen Beschaffenheit des Geräts beruhen. Im Übrigen ist die Haftung der Sportjugend Leipzig im Stadtsportbund Leipzig e.V. ausgeschlossen; dies gilt auch für anfängliche vorhandene Mängel der Geräte, es sei denn, der Mangel war der Sportjugend Leipzig im Stadtsportbund Leipzig e.V. bekannt oder grob fahrlässig unbekannt.
Sämtliche Haftungsausschlüsse, -freistellungen bzw. -beschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Sportjugend Leipzig im Stadtsportbund Leipzig e.V. oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Sportjugend Leipzig im Stadtsportbund Leipzig e.V. oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Sportjugend Leipzig im Stadtsportbund Leipzig e.V.
Digitale Mitgliedskarte Deutsches Jugendherbergswerk (DJH)
Als Mitgliedsverein des Stadtsportbundes Leipzig e.V. haben Sie die Möglichkeit, eine digitale Mitgliedskarte (Kategorie: Gruppe) des Deutschen Jugendherbergswerkes (DJH) auszuleihen. Die Mitgliedskarte berechtigt alle TeilnehmerInnen einer Gruppenfahrt zum Aufenthalt in allen Jugendherbergen weltweit, ohne dass jede/r TeilnehmerIn Mitglied im DJH sein muss. Eine Gruppe muss im Inland mindestens aus vier und im Ausland mindestens aus zehn Personen (inkl. GruppenleiterIn) bestehen.
Jugendherbergen in Sachsen gegliedert nach bestimmten Sportarten, die für einen Aufenthalt von Sportgruppen gute Bedingungen liefern, finden Sie hier.
Bitte senden Sie zur Anfrage der Mitgliedskarte eine Mail an m.gast mit folgenden Informationen: (at)ssb-leipzig(dot)de
- Name des Vereins
- Name, Vorname des Gruppenleiters
- Geburtsdatum des Gruppenleiters (Mindestalter 18 Jahre)
- vollständige Anschrift, Telefon und E-Mail des Gruppenleiters
- Zweck und Zeitraum der Fahrt
- Anzahl der Gruppenmitglieder
- schriftliche Bestätigung des Vereins mit Vereinsstempel und rechtsverbindlicher Unterschrift
Sobald Ihre Bestellung geprüft wurde, senden wir Ihnen eine digitale DJH Card inklusive QR-Code zu. Den Code können Sie in der DJH App scannen und die Karte digital nutzen. Eine Anleitung dazu finden unter dem Reiter "Nutzung".
Schritt 1: Downloaden Sie die DJH App in Ihrem App Store.
Schritt 2: Öffnen Sie die App und klicken Sie auf den Reiter "Mitgliedschaft".
Schritt 3: Klicken Sie in dem orangenen Feld auf "Karte scannen" und scannen Sie den QR-Code. Die Karte wird automatisch in der App gespeichert.
Schritt 4: Zeigen Sie die digitale DJH Card in der App bei Ihrer Ankunft in der Jugendherberge vor.
Wichtig! Die Karte ist nur im angegebene Nutzungzeitraum gültig (aktuell bis 01/2024).