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Leistungen

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Informationen zur Aus- und Weiterbildung

Allgemein

Wir organisieren die Bildungsveranstaltungen für unsere Mitgliedsvereine. Sie entsenden ihre interessierten oder zukünftig tätigen Übungsleiter*innen zur Aus- oder Weiterbildung.

In diesem Fall gelten die Interessent*innen als „Externe“ und können unter bestimmten Bedingungen teilnehmen:

  1. Externe werden auf die Nachrückerliste gesetzt und erhalten einen Platz, wenn dieser nicht von einem Mitglied genutzt wird. Die Zusage erfolgt ca. zwei bis drei Wochen vor Beginn der Bildungsveranstaltung oder nach Absprache noch kurzfristiger.
  2. Die ausgeschriebene Teilnahmegebühr gilt nur für Mitglieder, Externe zahlen die doppelte Teilnahmegebühr.

Die geforderten Voraussetzungen variieren und sind in der jeweiligen Ausschreibung des Angebots explizit ausgewiesen.

Es werden generell keine Reservierungen vorgenommen. Die verbindliche Anmeldung ist nur mit einem vollständig ausgefüllten Anmeldeformular möglich.

Für die Anmeldung stellen wir für jede Bildungsveranstaltung ein separates Formular auf unserer Webseite bereit. Dieses wird jeweils ein Vierteljahr vor dem Beginn des Angebots am Vormittag des betreffenden Tages/Anmeldebeginn freigeschaltet.

War die Anmeldung erfolgreich, erhält man umgehend eine automatisch generierte Antwort, welche die Übermittlung der Daten bestätigt. Geht diese nicht ein, muss man die Anmeldung wiederholen.

Innerhalb weniger Tage trifft eine personalisierte Anmeldebestätigung per E-Mail ein, welche eine Zahlungsaufforderung für die Gebühr, das Zahlungsziel und die Kontodaten enthält. Zeitliche Ausnahmen bestehen bei krankheits- und urlaubsbedingter Abwesenheit des SSBL-Mitarbeiters, in der Regel erfährt man dies über eine Abwesenheitsnotiz. Bitte melden Sie sich zur Klärung des Fehlers, wenn diese Informationen nicht zeitnah bei Ihnen ankommen, kurz vor Beginn des Bildungsangebots könnte dies möglicherweise erfolglos sein.

Die Plätze werden in Reihenfolge des Eingangs einer vollständig ausgefüllten, schriftlichen Anmeldung (per Post, per E-Mail oder Telefax) vergeben. Erst mit fristgemäßem Eingang der Teilnahmegebühr beim Stadtsportbund Leipzig e.V. ist der Platz verbindlich gebucht.

Aufgrund der Vielzahl unserer Mitgliedsvereine werden pro Bildungsveranstaltung maximal zwei Plätze je Verein vergeben. Ausnahmen bei mitgliederstarken Vereinen mit zahlreichen Abteilungen bedürfen einer persönlichen Absprache.

Für alle unsere Bildungsveranstaltungen in Präsenz oder digital gilt Anwesenheitspflicht. Die erlaubte Fehlzeit beträgt maximal 10% bezogen auf die Gesamtzahl der Lerneinheiten der jeweiligen Bildungsveranstaltung. Wird die erlaubte Fehlzeit überschritten, kann leider keine Bescheinigung für die Teilnahme ausgestellt werden bzw. sind diese Teilnehmenden nicht zur Prüfung zugelassen. Ein Nachholen des verpassten Lernstoffs in einem darauffolgenden Lehrgang ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich.

Sportartübergreifender Grundlehrgang

Innerhalb von 2 Jahren gilt es als Zulassung für die Ausbildung Übungsleiter*in-C Breitensport. Die Gültigkeit für die Ausbildung Trainer*in-C in einer Sportart regelt der zuständige Fachverband, sie liegt zwischen 2 und 3 Jahren.

Hinsichtlich der Bezuschussung der Vereine wird das Zertifikat momentan für 2 Jahre vom Landessportbund Sachsen und der Stadt Leipzig/Amt für Sport mit dem Status „In Ausbildung stehend“ gefördert.

Das Zertifikat wird derzeitig für 2 Jahre vom Landessportbund Sachsen und der Stadt Leipzig/Amt für Sport mit dem Status „In Ausbildung stehend“ gefördert.

Nein, diese Möglichkeit besteht nicht. Nach Ablauf der zweijährigen Gültigkeit muss der Lehrgang nochmals komplett absolviert werden. Wiederholende erhalten generell nur einen Platz auf der Nachrückerliste.

Lizenz Übungsleiter*in-C Breitensport | Lizenzverlängerung

Sie ist 4 Jahre gültig, dabei zählt nicht genau der Ausstellungstag, sondern das Ende des jeweiligen Quartals in 4 Jahren. Dies ist in der Lizenz vermerkt. In dieser Zeit müssen insgesamt 15 Lerneinheiten* absolviert werden, um eine Verlängerung um weitere 4 Jahre zu erreichen und die Gültigkeit der Lizenz zu erhalten. Der Ausrichter des Bildungsangebots muss vom Landessportbund Sachsen zertifiziert sein bzw. sich unter dem Dach des DOSB befinden. Fragen Sie bei uns nach, wenn Sie sich unsicher sind.

* Es ist möglich, verschiedene Bildungsangebote mit einem geringeren Stundenumfang zu besuchen, wenn in Summe 15 Lerneinheiten nachgewiesen werden.

 

Alle Angebote des Stadtsportbundes Leipzig e.V. und seiner Sportjugend sind dafür zugelassen. Der Landessportbund bietet ein umfangreiches und abwechslungsreiches Programm, ebenso die sächsischen Stadt- und Kreissportbünde. Auch überregionale Anbieter (Landes-, Stadt-, Kreissportbünde, Landesfachverbände) unter dem Dach des DOSB können gebucht werden, insbesondere für digitale Formate.

Versichern Sie sich vorab, dass Ihr gewähltes Bildungsangebot anerkannt wird, insbesondere bei Anbietern außerhalb der DOSB-Struktur. Achten Sie darauf, dass der zur Verlängerung notwendige Gesamtumfang von 15 Lerneinheiten erreicht wird, selbstverständlich können mehrere Bildungsangebote summiert werden. 

Im letzten Quartal der Gültigkeit wird der vollständig ausgefüllteAntrag auf Verlängerung mit den Nachweisen über die insgesamt 15 Lerneinheiten beim Stadtsportbund Leipzig per E-Mail an thielenoSpam(at)ssb-leipzig(dot)de eingereicht.

Die verlängerte Lizenz wird als pdf-Datei an die E-Mail-Adresse des Lizenzinhabers versandt.

Änderungen von persönlichen Daten innerhalb der Gültigkeit müssen uns nicht gemeldet werden, bitte die nächste Verlängerung abwarten.

 

Ihre Ansprechpartnerin: Sophie Thiele | Telefon 0341 30894615 | E-Mail thielenoSpam(at)ssb-leipzig(dot)de

Für Absolventen der Universität Leipzig (Sportmanagement, Lehramt Sport etc.) trifft dies auf Grund einer Kooperationsvereinbarung mit dem Landessportbund Sachsen zu. Bei diesem können spezielle Formulare für den Antrag geordert werden. Bei Absolventen anderer Einrichtungen gibt es eine Einzelfallentscheidung. Der Landessportbund Sachsen prüft, inwiefern die Ausbildungsinhalte den Lehrgangsinhalten entsprechen.

Nein, unabhängig vom Alter des Übungsleiters kann die Verlängerung nur durch die Teilnahme an Bildungsangeboten erreicht werden. Eine Altersbegrenzung steht bei den zuständigen Gremien des Landessportbundes Sachsen derzeit nicht zur Diskussion. Bei einer neuen Festlegung informieren wir unsere Mitgliedsvereine zeitnah.

Änderungen werden immer bei der nächstfolgenden Lizenzverlängerung im Formular Antrag auf Lizenzverlängerung vorgenommen.

Bei Überschreitung der Gültigkeitsdauer einer Lizenz kann entsprechend der Rahmenrichtlinie des DOSB wie folgt verfahren werden:

  • Weiterbildung im 1. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: 15 LE, Lizenz wird nur um drei Jahre verlängert
  • Weiterbildung im 2. und 3. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: 30 LE, Lizenz wird um vier Jahre verlängert
  • Überschreitung der Gültigkeitsdauer um vier und fünf Jahre: „Wiedereinsteiger-Programm“ mit Umfang von 45 LE bzw. alternativ ist im Einzelfall die Notwendigkeit einer Wiederholung der gesamten Ausbildung in Erwägung zu ziehen
  • Überschreitung der Gültigkeitsdauer um mehr als fünf Jahre: gesamte Ausbildung muss wiederholt werden

Für in Ausbildung befindliche (Zertifikat Sportartübergreifender Grundlehrgang) oder lizenzierte Übungsleiter*innen, die mit Übungsleitervertrag für den Verein tätig sind, kann dieser unter Erfüllung verschiedener Zulassungskriterien kommunale Fördermittel bei der Stadt Leipzig sowie Landesmittel beim Landessportbund Sachsen beantragen. Bei Bedarf erhalten Mitgliedsvereine vom Vereinsberater des Stadtsportbundes aktuelle Informationen.

Die Lizenzausbildung ehrenamtlich tätiger Übungsleiter*innen unter dem Dach des DOSB besitzt einen hohen Stellenwert und gewährleistet fachliche Kompetenz im Übungs-, Trainings- und Wettkampfbetrieb. Indes steht es jedem Verein frei, auch Übungsleiter*innen ohne Lizenz, lediglich mit einem Übungsleitervertrag, zu beschäftigen oder auch die Lizenz als Voraussetzung zu verlangen. Eine rechtliche Verbindlichkeit, dass nur lizenzierte Übungsleiter*innen im Vereinssport tätig sein dürfen, existiert jedoch nicht.

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